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Einrichtung eines Flüchtlingsrats

Die UWGB reagiert auf die überlastete Situation im Bereich der Integrationsarbeit und beantragt die Einrichtung eines überparteilichen Flüchtlingsrats. Dieser soll unter Leitung der Integrationsbeauftragten stehen und Vertreter aus Politik, Kirche, Vereinen und sozialen Einrichtungen einbinden. Ziel ist es, die Flüchtlingsarbeit institutionell in der Gemeindestruktur zu verankern.

Beschlussvorschlag: Einrichtung eines überparteilichen Flüchtlingsrats und Erstellung eines Konzeptes zur dauerhaften Integration dieser Aufgabe in die kommunale Struktur.